In Bayern gehen die Uhren anders
Im Freistaat Bayern ist die Düngung bei Frost erlaubt, wenn der Boden am Tage auftaut und den Dünger aufnehmen kann. So hatten es lange alle deutschen Bauern gehandhabt, nicht, weil es erlaubt war, sondern weil es sinnvoll war und bleibt.
Mit technisch hochwertigen Reifen und abgesenktem Luftdruck lassen sich viele „Untiefen“ geschickt überfahren, aber tiefe Spuren und damit Strukturschäden gibt es dennoch. Zumindest eine Vorschrift in Abhängigkeit einer Wetterprognose und ggf. der Hangneigung hätte man bei den technischen Möglichkeiten von heute erwarten können. Der Gesetzgeber hat aber auf eine Regelung zur Vereinigung von physiologischem Pflanzenanspruch und Umwelt verzichtet. Als Resultat werden schlechte Kompromisse produziert. Kulturpflanzen benötigen die Nährstoffe aus flüssigen Wirtschaftsdüngern mit zeitlichem Vorlauf, weil der organisch gebundene Stickstoffanteil mineralisieren muss. Um arbeitswirtschaftliche und logistische Engpässe zu vermeiden, wird daher noch zeitiger angefangen die Wirtschaftsdünger auszubringen, denn im Februar und März ist die Gefahr von Nachtfrost erheblich.
Die aktuelle Wetterprognose mit nächtlichen Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und wechselhaften Bedeckungsgraden am Tage bei acht bis zehn Grad Celsius als Maximaltemperatur lassen eine Düngung erst ab Tagesmitte zu. Dabei wird nicht selten die Oberfläche durch überrollen stark verdichtet, vor allem wenn „zwischengefahren“ wird. Der Gasaustausch ist in diesen Fahrspuren über Wochen reduziert.
Ganz nebenbei wird eine Menge an den Reifen anhaftender Boden auf die Straße befördert, die Verkehrssicherheit leidet, der Schmutz muss vom Verursacher entfernt werden. Die Arbeitszeit verlagert sich vom Vormittag in die späten Abendstunden bis der Boden zu frieren beginnt. Das ist für die Anwohner und für die Maschinenführer unangenehm bis hin zu häuslichem Unfrieden.
Inwiefern es besser ist, wenn der Dünger in den frühen Morgenstunden auf gefrorenen Boden fällt und von der Tagesmitte an bis zum Abend Zeit hat sich zu lösen oder bis in die Nacht hinein gestreut zu werden, um dann mit dem Mondschein einzufrieren, kann man im jeweiligen Landesministerium nachfragen. In Bayern gegen die Uhren anders, alle anderen Deutschen müssen den Ärger um die zweifelhafte Frostregel leider hinnehmen.