Blick ins Feld

Die Erträge entsprechen mehrheitlich nicht den Erwartungen. Die Gründe können vielfältig sein.

Für die herbstliche Rapsdüngung heißt es, dass Wirtschaftsdünger wie auch Mineraldünger möglichst vor der Saat appliziert werden sollten, um die sichere Aufnahme der Nährstoffe zu gewährleisten. Die Menge ist mit 60 kg Nges/ha begrenzt (30/60 Regel beachten). Zu Raps besteht darüber hinaus die Pflicht, den wirksamen Mineralstickstoffanteil aus der Herbstdüngung im Frühjahr von der Düngebedarfsermittlung abzuziehen. Für Zwischenfrüchte ist dies nicht der Fall. Hier besteht die Möglichkeit, gefahrlos zusätzlichen Stickstoff ins Boden-Pflanze-System zu geben. Die Anrechnung der Zwischenfrucht an die Düngebedarfsermittlung der nächsten Hauptfrucht liegt deutlich unter den aufgenommenen Nährstoffmengen der Zwischenfrucht. Fachlich ist das korrekt, denn die Freisetzung der Nährstoffe aus dem Zwischenfruchtanbau findet vorwiegend mittelfristig (zwei bis vier Jahre) als kurzfristig (ein bis zwei Jahre) statt. In der Bilanz kommt daher dringend benötigter Stickstoff ins System, welcher auch den fortfolgenden Getreideertrag und die Qualität absichert. Bei der Düngung zu Gerste muss dem Anwender bewusst sein, dass Wintergerste nur circa 20 bis 35 kg N/ha im Vergleich zu Winterraps (60 bis 100 kg N/ha) aufnehmen kann. Dennoch kann ein Düngebedarf vorhanden sein, beispielsweise, wenn sehr hohe Strohmengen aus der Vorfrucht vorliegen. Nach einer tiefen Bodenbearbeitung ist aber durchaus mit Mineralisierung zu rechnen. Die Düngung im Herbst bleibt zu Gerste und Raps also ein Abwägungsprozess zu Zwischenfrüchten.