Der Frist gerecht werden
In jedem Jahr stellt sich die Frage nach der Herbstdüngung zu Raps. Wie sinnvoll diese ist, kann in vielen Berichten nachgelesen werden. Die Ergebnisse der Autoren sind dabei so unterschiedlich wie der Entwicklungsstand der Rapspflanzen in diesem Herbst. Anzumerken ist lediglich, dass der Raps nicht hungern sollte. Eine Nmin-Probe kann helfen, den aktuellen Zustand im Boden einzuschätzen. Eine Düngung kann also trotz des Abzugszwanges der Herbstdüngung zur Düngebedarfsermittlung im Frühjahr sinnvoll sein, vor allem, wenn viel organische Masse mit einem weitem C:N-Verhältnis in den Boden eingearbeitet worden ist.
Für Flüssigdünger bleibt zu bedenken, dass dieser erst ab dem 4. Laubblattstadium pflanzenverträglich ist. Die verzettelt auflaufenden Bestände sollten daher vorzugsweise mit PIAMON® 33-S gedüngt werden, da sich noch viele zu kleine Pflanzen im Bestand befinden. 30 kg N/ha sind oft ausreichend. Die Frist für die Herbstdüngung im Raps endet jährlich am 1. Oktober. Das ist aus pflanzenbaulicher Sicht durchaus zu unterstützen. Späte N-Gaben werden oft nicht mehr vom Bestand aufgenommen und verlagert. Wenn auch nicht ausgewaschen, so finden sich die gedüngten Stickstoffmengen unter Umständen in der Nmin-Probe wieder und müssen gewissermaßen doppelt von der Düngebedarfsermittlung abgezogen werden.