Sperrfrist auf dem Ackerland ab 1. Oktober
Neben dem Roden von Kartoffeln und Zuckerrüben und dem Maishäckseln, läuft auch die Aussaat von Wintergetreide auf Hochtouren. Doch wer noch Kulturen mit Düngebedarf hat, muss sich beeilen!
Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel generell nach der Ernte der letzten Hauptfrucht. Die Sperrfrist dauert bis einschließlich 31. Januar an. Zu Zwischenfrüchten und Winterraps dürfen jedoch bis zu 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff bis Ende September gedüngt werden. Allerdings muss die Aussaat der zu düngenden Kultur bis zum 15. September erfolgt sein.
Wintergerste darf nur nach einer Getreidevorfrucht mit 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff gedüngt werden. Die Aussaat muss bis 30. September erfolgt sein.
Sperrfrist im Grünland endet am 31. Oktober
Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau beginnt am 1. November und dauert ebenfalls bis zum 31. Januar. Ab dem 1. September bis zum Sperrfristbeginn dürfen max. 80 kg/ha Stickstoff aus flüssigen organischen Düngemitteln ausgebracht werden.
Ausbringung von Mikronährstoffen
Die Ausbringung von Mikronährstoffen ist nicht von der Sperrfrist betroffen und kann auch noch nach dem 1. Oktober erfolgen.
Mein Tipp
Save-the-Date: Die SKW Piesteritz Wintertagung in Linstow findet am 28. Januar 2025 statt. Melden Sie sich jetzt an!