Blick ins Feld

Nachdem die Ernte der Druschfrüchte auf den meisten Betrieben nun nahezu vollständig abgeschlossen ist, stehen die weiteren Bearbeitungsschritte in Richtung Aussaat von Zwischenfrucht und Winterraps an. Dabei gilt es auf die gleichmäßige Einarbeitung von Ernterückständen zu achten, um die bestmöglichen Aussaatbedingungen für die Folgefrucht zu schaffen. Insbesondere für Raps sollten optimale Bedingungen geschaffen werden, um die Herbstentwicklung zu sichern. Dabei kann möglicherweise auch eine Herbstdüngung in Betracht gezogen werden.

Eine Herbstdüngung mit Stickstoff und Phosphor ist jedoch nur noch nach bestimmten Vorgaben zulässig. Grundsätzlich darf nur gedüngt werden, sofern die letzte Hauptfrucht Getreide war. Zusätzlich muss eine Düngung bis zum 1. Oktober erfolgen und die Aussaat bis zum 15. September (Winterraps, Zwischenfrucht, Feldfutter) bzw. bis zum 1. Oktober (Wintergerste) abgeschlossen sein. Die Höchstmengen der Stickstoffdüngung liegen bei 30 Kilogramm Ammoniumstickstoff pro Hektar bzw. 60 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar. Limitierend ist dabei der Wert, welcher als erstes erreicht wird. Für die Düngung in roten Gebieten liegen weitere Einschränkungen vor. So dürfen zu Gerste und einer Gründungszwischenfrucht keine Stickstoffdünger ausgebracht werden. Zu Winterraps ist eine Düngung erlaubt, sofern der Nmin-Gehalt im Boden bei einer Tiefe von 0 bis 60 Zentimetern kleiner gleich 45 Kilogramm pro Hektar ist. Dieser Wert ist nach der Ernte und vor der Rapsaussaat über eine schlagspezifische Bodenprobe zu ermitteln. Die ausgebrachten Stickstoffmengen im Herbst müssen dann auf die Düngung im Frühjahr angerechnet werden. Eine Tabelle zur Höhe der Anrechenbarkeit der verschiedenen Düngemittel sowie weitere Informationen und eine Übersicht, wann eine Herbstdüngung in grünen oder roten Gebieten erlaubt ist, finden Sie auf der Seite der Düngebehörde. Dazu klicken Sie hier!