Aktuelles vom Feld
Die warme Witterung am Wochenende führte zum ersten Zuflug von Rapsstängel-Schädlingen (Bilder 1 und 2). Erste Fänge lagen unterhalb des Befallrichtwertes. Die Niederschläge im Februar haben gegenwärtig Werte des langjährigen Mittels erreicht. Dennoch herrscht im Unterboden Trockenheit. Die nutzbare Feldkapazität in der Schicht von 0 bis 60 cm ist höher als im vergangenen Winter (Bild 3).
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf rechtliche Verbindlichkeiten zum Einsatz von Harnstoff, harnstoffhaltigen Düngemitteln und Harnstoff in Mischungen mit anderen Düngemitteln hinweisen:
HINWEISE zum Einsatz von Harnstoff, harnstoffhaltigen Düngemitteln sowie Harnstoff in Mischungen mit anderen Düngemitteln ab 01.02.2020
Übersicht: Regelungen zum Einsatz von Harnstoff und harnstoffhaltigen Düngemitteln
Art des Düngemittels | Pflicht zum Zusatz von Ureasehemmstoff oder Einarbeitung | Anmerkungen |
reiner Harnstoff (mind. 44 % Carbamid-N) | ja | |
reiner Harnstoff (mind. 44 % Carbamid-N) mit nachträglichen Beimischungen/Vermischungen mit anderen Düngemitteln außerhalb des Herstellungsprozesses | ja | sogenannte „Hausmischungen“ des Landhandels, verschiedene NPK-Dünger in Mischungen etc. |
harnstoffhaltige Düngemittel mit Zusatz anderer Komponenten als Harnstoff direkt im Herstellungsprozess | nein | AHL, Piamon 33-S |
Quelle:Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen‐Anhalt
Redaktion: Dr. Heike Schimpf, Tel.: 03471 / 334 277, Email: heike.schimpf@llg.mule.sachsen‐anhalt.de