Aktuelle Situation
Die Getreide- und Rapsernte ist abgeschlossen. Die Erträge und Qualitäten lagen zum großen Teil unter dem langjährigen Durchschnitt. Ursache hierfür waren die Spätfröste und die Trockenperiode ab Mitte April bis Mitte Mai. Die Sommerungen konnten in den vergangenen Wochen von den Niederschlägen profitieren. Die Maisbestände präsentieren sich hervorragend und versprechen überdurchschnittliche Ergebnisse. Die Zuckerrüben- und Kartoffelbestände haben sich ebenfalls sehr gut entwickelt. Erste Kartoffeln wurden geerntet mit sehr guten Ergebnissen. Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen zur Raps- und Zwischenfruchtaussaat. Die Ausbringung von Gärresten und Gülle zur Herbstdüngung von Raps und Zwischenfrüchten läuft planmäßig.
Herbstdüngung Winterraps
Raps hat im Vergleich zu anderen Winterungen bis zur Vegetationsruhe einen relativ hohen Stickstoffbedarf von ca. 50 bis 75 kg N/ha. Unter bestimmten Voraussetzungen kann laut Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) im Herbst eine Düngung bis 1. Oktober erfolgen. Es dürfen maximal 60 kg Gesamtstickstoff/ha oder 30 kg Ammoniumstickstoff/ha gedüngt werden. Die Höhe der Stickstoffgabe im Herbst muss bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr angerechnet werden.
Gegenwärtig bietet sich eine Düngung mit organischen Düngemitteln an. Organische Dünger haben den Vorteil, dass neben Stickstoff auch Phosphor, Kalium und Mikronährstoffe mit ausgebracht werden. Um ein Überwachsen der Bestände zu verhindern, sollte eine ammoniumbetonte Ernährung bevorzugt werden. PIADIN® sorgt für eine bedarfsgerechte ammoniumbetonte Ernährung. Weiterhin werden dadurch Auswaschungsverluste durch Starkregen vermieden. Die Jugendentwicklung und die Wurzelbildung werden dank ammoniumbetonter N-Bereitstellung optimal gefördert. Die Aufwandmenge von PIADIN® in Gülle oder Gärresten beträgt fünf Liter pro Hektar. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Herbstdüngung im Winterraps auch in roten Gebieten möglich. Dafür muss der Nmin-Gehalt vor der geplanten Düngung auf der entsprechenden Fläche bestimmt werden. Der Gehalt an pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin) darf maximal 45 kg N/ha betragen.
Im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme müssen die dafür rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) abgeklärt werden. Da die Umsetzung der Düngeverordnung auf Länderebene erfolgt, kann das in Sachsen-Anhalt mit den Ansprechpartnern der LLG erfolgen. Wichtige Hinweise zur Herbstdüngung finden Sie auch hier.