Bericht vom Feld
Gegenwärtig läuft die Bestellung von Wintergerste auf Hochtouren. Die Zuckerrübenernte schreitet voran und die Silomaisernte läuft planmäßig. Alle Sommerungen versprechen überdurchschnittliche Erträge. Die Niederschläge in der vergangenen Woche führten zu einer leichten Entspannung.
Dadurch konnten die letzten Winterrapsbestände auflaufen. Die Winterrapsbestände präsentieren sich sehr unterschiedlich. Die Rapsbestände befinden sich derzeit zwischen den Entwicklungsstadien BBCH 10 und BBCH 18.
Letzte Chance für eine Herbstdüngung in Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten
Entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung bleibt für eine Herbstdüngung nur noch bis 1. Oktober Zeit. Werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Herbstdüngung erfüllt, dann sollte die Maßnahme vor der Sperrfrist erfolgen.
Rapspflanzen sollten bis Ende September vier Laubblätter und einen Wurzelhalsdurchmesser von vier Millimetern ausgebildet haben. Ist das nicht der Fall, sollte eine Herbstdüngung erfolgen. Laut Düngeverordnung ist eine Herbstdüngung bis 1. Oktober unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Vorfeld einer Herbstdüngungsmaßnahme müssen die dafür rechtlichen Voraussetzungen der Düngeverordnung (DüV, § 6 Abs. 9) abgeklärt werden. Die Umsetzung der Düngeverordnung erfolgt auf Länderebene. Wichtige Hinweise zur Herbstdüngung finden Sie hier.
Mein Tipp
PIAMON® 33-S eignet sich hervorragend für eine Herbstdüngung und deckt den Stickstoff- und Schwefel-Bedarf für Winterraps ab.
Bei Fragen zur Herbstdüngung rufen Sie mich gerne an.
Termine
Besuchen Sie uns auf unserer Fachtagung Düngung am 26. November 2024 in Ziegenhagen. Jetzt anmelden und informieren.