Gülle besser nutzen?

In dieser Woche wurde sehr viel bezüglich PIADIN® gefragt. Um die Befahrbarkeit der Böden zu testen, sollte vor der Gülleausbringung eine Spatenprobe gemacht werden. Dazu einfach einen Spatenhub ausstechen und umlegen. Ist in dieser Tiefe ein leicht trockener Ball zu formen, ist die Befahrbarkeit gegeben und es besteht die Möglichkeit, bereits Gülle auszubringen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten unbedingt fünf bis sechs Liter pro Hektar PIADIN® Aufwandmenge verwendet werden, um die Wirkungssicherheit zu gewähren. Es sind Stickstofffrachten zu Vegetationsbeginn mit bis zu 170 Kilogramm Gesamtstickstoff in der Gülle pro Hektar möglich. Es ist im Getreide immer wichtig zur Gülledüngung noch eine mineralische Stickstoff-/Schwefel-Ergänzung zu fahren.

Einfacher geht’s mit ALZON® neo-N!

Sollte ein Betrieb mit ALZON® neo-N arbeiten, kann dieser auch bei zeitnaher Düngung seine Gülle mit stabilisieren. Dies funktioniert aber nur ab 80 Kilogramm Stickstoff aus ALZON® neo-N. Dies ist mit einer Wirkstoffmenge von fünf Litern pro Hektar des Stabilisators PIADIN® vergleichbar. Bei vielen viehstarken Betrieben lässt die Düngemittelverordnung oft keine hohen Mineraldüngergaben mehr zu. Es besteht aber eine Möglichkeit ALZON® neo-N und PIADIN® zu kombinieren. Zum Beispiel bei 20 m3 pro Hektar Gülle und zeitnah 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar über ALZON® neo-N fehlen noch zwei Liter PIADIN® pro Hektar, um die kombinierte Wirkung zu ermöglichen. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Nitrifikationsinhibitoren zusammenpassen. Denn im ALZON® neo-N und PIADIN® ist derselbe Wirkstoff enthalten.

In Mais ist erst am 1. März eine Gülledüngung möglich

Im Text auf der LfL Bayern Homepage heißt es:

Erste Düngung nach Sperrfristende

Bei der Düngung sind Standortbedingungen zu berücksichtigen. Aufbringungszeitpunkt und -menge sind so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitgerecht, in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge, zur Verfügung stehen und Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden (DüV §3 (1)).

Zeitgerechte Düngung mit Gülle, Gärresten und Kartoffelfruchtwasser-konzentrat:

  • zu Getreide, Zuckerrüben, Kartoffeln und sonstige nicht genannte im Frühjahr ab 1. Februar
  • zu Mais im Frühjahr ab 15. März
  • bei Zugabe Nitrifikationsinhibitors ab 1. März
  • zu grüner Zwischenfrucht ab 1. Feb. (mit nachfolgender Kultur mit Düngebedarf)

Quelle: https://www.lfl.bayern.de/sperrfristen

Mein Tipp

Jetzt die trockene Befahrbarkeit der Flächen ausnutzen und mit stabilisiertem Stickstoffsystem arbeiten.