Stickstoffbedarfsermittlung gilt im Herbst nur für rote Gebiet
Ist die Entscheidung für eine Stickstoffdüngung im Herbst gefallen, so ist eine Düngung dann bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Oktober entsprechend der Düngeverordnung möglich. Mit dieser Düngung im Herbst dürfen laut Düngeverordnung maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff bzw. 30 kg/ha Ammoniumstickstoff ausgebracht werden. Darüber hinaus muss die Rapsaussaat spätestens bis zum 15. September erfolgt sein. Zu beachten ist weiterhin, dass die im Herbst ausgebrachten Mengen an verfügbarem Stickstoff vollständig auf die Bedarfskalkulation im Frühjahr anzurechnen sind.
Sonderfall – Düngung in Roten Gebieten
Dabei ist allerdings der Nachweis zu führen, dass ein Stickstoffdüngebedarf besteht (§4 Abs. 1 DüV). Auch in den nitratbelasteten „Roten Gebieten“ ist eine Stickstoffdüngung im Herbst unter Einschränkungen möglich. In diesen Gebieten ist dann durch eine zusätzliche repräsentative Nmin-Beprobung auf dem jeweiligen Schlag oder der jeweiligen Bewirtschaftungseinheit nachzuweisen, dass die im Boden verfügbare Stickstoffmenge unter 45 Kilogramm je Hektar liegt. Alternativ kann auch eine Dokumentation mit einer Nmin-Simulation der LfL Bayern online genutzt werden.
Vorteile der ammoniumbetonten Pflanzenernährung nutzen
Für den Fall einer erforderlichen Stickstoffdüngung im Herbst gilt es, ein Überwachsen der Rapsbestände während einer eventuell langen Wachstumsphase bis zur Vegetationsruhe zu vermeiden. Bei einer ammoniumbetonten Pflanzenernährung wird das Wurzelwachstum gefördert und ein Überwachsen der Bestände vermindert. Die verstärkte Aufnahme von Ammonium bewirkt weiterhin ein Absinken des pH-Wertes in der unmittelbaren Wurzelnähe und begünstigt dadurch die Freisetzung von Phosphor und Spurenelementen. Diese Effekte lassen sich durch den Einsatz von stabilisierten Stickstoffdüngern erzielen. Außerdem dürfen im Herbst bis zu 60 Kilogramm N/ha über ALZON® neo-N ausgebracht werden, sofern die Flächen Düngemittelverordnung entsprechen.