Nmin-Proben für die Stickstoffdüngung in roten Gebieten
In „roten Gebieten“ muss von jedem Schlag bzw. von jeder Bewirtschaftungseinheit vor der Stickstoffdüngung der Nmin-Gehalt bestimmt werden – so ist die Vorgabe der neuen Düngeverordnung. Die wie sonst üblich veröffentlichten Richtwerte reichen für eine verordnungskonforme Düngebedarfsermittlung nicht mehr aus. Grünland und mehrschnittiger Feldfutterbau sind von der Regelung ausgenommen. Aufträge dazu können dazu bei der LUFA Nord-West erteilt werden. Im Kundenportal werden aus dem letzten Agrarantrag und einigen wenigen Mausklicks automatisch Bewirtschaftungseinheiten gebildet, deren Beprobung beauftragt werden kann.
Es bleibt nass
Es herrscht tristes Grau mit Regen und Temperaturen im einstelligen Bereich. Die Regenmengen der letzten Wochen und fehlender Frost verhindern die für diese Zeit üblichen Feldarbeiten wie zum Beispiel das Pflügen in der Marsch.
Erste Güllefässer auf dem Grünland
Dort, wo im letzten Jahr die Sperrfrist verschoben wurde, ist die Ausbringung von organischen Düngern wie Gülle nun erlaubt. Da der Zeitpunkt der Haupt-N-Aufnahme noch in einigermaßen weiter Ferne liegt, sollten im Grünland auf jeden Fall 5 Liter pro Hektar PIADIN® eingesetzt werden. PIADIN® verlängert die Phase des im Boden sorptiven Ammonium-Stickstoffs und verhindert so, dass Nitrat verlagert wird. Sowohl für den Grundwasserschutz als auch die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen ist dies ein sehr effektiver Baustein.